AKTUELLE VERANSTALTUNGEN UND VOLKSBEGEHREN IN ÖSTERREICH

Infos zu Volksbegehren

Damit ein Volksbegehren zur Eintragung aufgelegt werden kann (Eintragungsverfahren), ist ein gesetzlich genau vorgeschriebenes Procedere erforderlich. Du findest auch ein Video wo der Vorgang so gut wie möglich erklärt wird um es dir zu vereinfachen.

Trocken aber Notwendig die rechtliche Grundlagen von Volksbegehren. Hier kannst du nachlesen wenn du dich mehr im Detail mit Volksbegehren auseinandersetzen möchtest.

Vorarlberg war 1919 das erste Bundesland, das sowohl die Volksabstimmung als auch das Volksbegehren im Landesgesetz festschrieb. In den kommenden Jahrzehnten wurden diese Instrumente in den Landesverfassungen aller Bundesländer festgehalten.

Landespolizeidirektion Wien
Medienrechtsangelegenheiten (Referat SVA 3)

1010 Wien, Schottenring 7-9
Fax.: 01/31310-75319
Mail: LPD-W-Vereinsreferat@polizei.gv.at