Vorarlberg war 1919 das erste Bundesland, das sowohl die Volksabstimmung als auch das Volksbegehren im Landesgesetz festschrieb. In den kommenden Jahrzehnten wurden diese Instrumente in den Landesverfassungen aller Bundesländer festgehalten.
1920 folgte die gesetzliche Einführung von Volksabstimmung und Volksbegehren auf Bundesebene.
Durch Austrofaschismus und Nationalsozialismus wurde die Demokratie und somit dieses demokratische Instrument außer Kraft gesetzt. 1945 wurde diese demokratische Mitbestimmung wieder per Bundesgesetz eingeführt.
Das erste Volksbegehren in der Geschichte der Republik Österreichs war 1964 das Rundfunkvolksbegehren mit über 800.000 Unterschriften. Der Österreichische Rundfunk sollte durch ein Gesetz aus der Tagespolitik und den jeweils herrschenden politischen Verhältnissen herausgehalten und unabhängig werden.
Die erfolgreichsten Volksbegehren der 2. Republik waren
1981 wurde die Zahl der erforderlichen Unterschriften für die Behandlung eines Volksbegehrens im Nationalrat wird von 200.000 auf 100.000 gesenkt.
Alle Volksbegehren der 2. Republik sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres aufgelistet.
https://www.bmi.gv.at/411/Alle_Volksbegehren_der_zweiten_Republik.aspx
Auf der Homepage RIS (Rechtsinformationssystem des Bundes) werden sämtliche Gesetze und Gesetzesänderungen des Bundes und der Länder bekanntgemacht. So auch die gesetzlichen Bestimmungen zu den Volksbegehren, das Volksbegehrengesetz 2018 – VoBeG
StF: BGBl. I Nr. 106/2016 unter
Landespolizeidirektion Wien
Medienrechtsangelegenheiten (Referat SVA 3)
1010 Wien, Schottenring 7-9
Fax.: 01/31310-75319
Mail: LPD-W-Vereinsreferat@polizei.gv.at