MR Dr.med.
Adalbert Egger
8934 Altenmarkt 200
NR Mario Lindner
Parlamentsklub der SPÖ
Parlament
Dr. Karl-Renner Ring 3
1010 Wien
18.01.2022
Betreff: Aufforderung gegen den vorliegenden Entwurf des Impfpflichtgesetz –
COVID-19-IG zu stimmen
Servus Mario !
Du bist entsprechend der letzten Wahl zum Nationalrat im Sprengel angetreten, in dem auch
ich ein Wahlrecht habe. Am Donnerstag wirst Du im Nationalrat über den vorgelegten Entwurf
des Impfpflichtgesetzes abstimmen müssen. Als besorgter Wähler fordere ich Dich auf gegen dieses Gesetz zu stimmen! Damit Du ausreichend mit Argumenten versorgt bist, darf ich meine Ablehnung gegen dieses Gesetz wie folgt begründen:
1) Missachtung der Empfehlung des Europarates
Der Europarat hat am 21.01.2021 die Resolution zu COVID-19 verabschiedet, in welcher mit
überwältigender Mehrheit beschlossen wurde, dass es im Zusammenhang mit der COVID-19
Impfung gegen Covid zu keiner Impfpflicht kommen darf und auch die Bürger in
Mitgliedsstaaten aufgrund der Tatsache, dass sie nicht geimpft sind, nicht diskriminiert werden
dürfen.
Die Einführung der Impfpflicht per Gesetz und auch die diversen Verordnungen des
Gesundheitsministers verstoßen gegen diese Resolution. Ich fordere Dich daher auf, Deine Verantwortung als Abgeordneter des Österreichischen Parlaments wahrzunehmen und nicht Beihilfe zum vorsätzlichen Verstoß gegen diesen europäischen Konsens zu leisten.
2) Aktuelle Situation rechtfertigt keine Impfpflicht
Mittlerweile geben auch Experten der Regierung medial bekannt, dass angesichts der
geänderten Sachlage, wie etwa:
– Omikron scheint wesentlich weniger gefährlich, wenn auch eventuell ansteckender;
– der zeitliche Impfschutz der Impfstoffe verringert sich von ursprünglich angedachten
mindestens 12 Monaten auf etwa 3 Monate;
– auch „vollständig immunisierte“ liegen in der Intensivstation oder Normalstation;
– alternative Möglichkeiten sind der Aufbau einer sinnvollen Infrastruktur für die
Behandlung COVID-Erkrankter;
– Schaffung eines effektiven Schutzes der wenigen gefährdeten Menschen;
– etc.
eine Impfpflicht nicht rechtfertigt. Selbst em. o. Univ. Prof DDr. Heinz Mayer, der die
Impfpflicht unter anderen Umständen befürwortet hat, ist mittlerweile der Ansicht, dass die
Impfpflicht unter den gegebenen Umständen einen Verstoß gegen die Grundrechte darstellen
würde. Diese Auffassung vertraten bereits zuvor viele seiner Verfassungsrechtskollegen
(https://www.swissinfo.ch/ger/alle-news-in-kuerze/experte-sieht-impfpflicht-in-oesterreichauf-wackligen-fuessen/47242506).
3) Konkrete Grundrechtsverstöße – Argumentationshilfen
Dieses Gesetz greift massiv in die Grundrechte von uns allen ein. Egal, ob man geimpft,
ungeimpft oder genesen ist. Letztlich werden alle Menschen aufgrund dieses Gesetzes
gezwungen, sich immer weiter impfen zu lassen.
Das stellt aus zumindest folgenden Gründen eine unsachliche Grundrechtsverletzungen dar:
– Verpflichtung von Minderjährigen zur Impfung, obwohl mittlerweile bekannt ist,
dass diese durch die Infektion nicht gefährdet sind (außer sie haben die einschlägigen
Grunderkrankungen). Das Argument der „Solidarität“ mit den vulnerablen Gruppen
(Menschen über 65) kann kein Argument sein, einen Eingriff in die Unversehrtheit von
Minderjährigen zu rechtfertigen!
– Keine Regelung für Menschen, die einen Erwachsenenvertreter haben. Gemäß
§ 256 ABGB müsste ein Veto eines Geschäftsunfähigen ihn vor der Impfung schützen.
Nach dem vorliegenden Gesetz würde er aber bestraft werden.
– Die genannten Impfstoffe haben nach den Zulassungen der EMA eine geringe
Wirksamkeit (unter 90%, bei Astra Zeneca unter 70%). Es ist eine Zumutung
Menschen zu zwingen sich mit Impfstoffen zu impfen, die keine sterile Immunität
schaffen.
– Der Status der Genesenen ist willkürlich, da es mittlerweile bekannt ist, dass
Genesene, wenn sie eine ausreichende Immunität haben (und zumindest gleichwertig
wie Geimpfte) geschützt sind. Menschen mit ausreichend vorhandenen Antikörpern
oder einer T-Zellen Immunität zu einer Impfung zu zwingen, ist eine rechtswidrige
Zwangsbehandlung.
– Die Ausnahmen sehen zwar vor, dass Menschen bei Gefahr für Gesundheit oder Leben
von der Impfpflicht befreit sind. Die Ärztekammer propagiert und bewirbt aber
Aktionen, in denen Ärzte aufgefordert werden, keine Impfbefreiungsatteste
auszustellen. Solange der Staat nicht gewährleistet, dass jene Menschen, die überprüfen
lassen wollen, ob für sie konkret die Impfung eine Gefahr für Gesundheit oder Leben
darstellt, auch ausreichend Ärzte zur Verfügung haben, die diese Überprüfung
durchführen, ist dieser Befreiungstatbestand wertlos, zumal offenkundig bezweckt
wird, dass die Eintragung im Impfregister bereits vor dem 15.03.2022 erfolgt sein soll.
– Menschen, deren erste Impfung länger als 360 Tage her ist, werden behandelt, wie
Menschen, die keine Impfung erhalten haben. Dies ungeachtet, ob sie eventuell nach
wie vor eine Immunität entwickelt haben, und/oder Antiköper haben. Das Immunsystem
des Einzelnen ist nicht über einen Kamm zu scheren. Eine Verpflichtung zu einer
Impfung, ohne Berücksichtigung des persönlichen Immunitätsstatus, ist auch bei
Geimpften ein ungerechtfertigter Verstoß gegen das Grundrecht auf körperliche
Unversehrtheit.
– Die Erhebungen der Ungeimpften verstoßen gegen die DSGVO, weil Datensätze, die
sich zum Teil noch in einer Testphase befinden ohne Folgenabschätzung
zusammengeführt werden sollen und ein automatisiertes Strafverfahren eingeleitet
werden soll (ohne Prüfung von Schuld und weiteren Sachverhaltselementen).
– Das im Strafverfahren (gemäß Art 6 EMRK) geltende Prinzip der Unschuld bis zum
Beweis der Schuld wird hier umgedreht und gilt nun „Schuldig bis zum Beweis des
Gegenteils“.
– Die Strafen sind in der Höhe unangemessen.
– Die Ermächtigungen des Gesundheitsministers (als auch der Landeshauptleute) zur
inhaltlichen Abänderung des Gesetzesinhaltes per Verordnung verletzen das Prinzip
der Gewaltentrennung.
4) EGMR Entscheidung ist kein Argument für Impfpflicht
In den Erläuternden Bemerkungen des Entwurfs wird erklärt, dass die jüngste Entscheidung des EGMR im Fall Vavricka gg Tschechien (EGMR 08.04.2021, 47.621/13) eine Impfpflicht als
menschenrechtskonform erscheinen lässt. Das entspricht nicht den Tatsachen. Bei den der Entscheidung Vavricka zugrundeliegenden Impfstoffen handelt es sich um lang erprobte Impfungen (Masern, Röteln, Mumps), die – ob ihrer jahrzehntelangen Erprobung und
der nahezu vollständigen sterilen Immunität – in keiner Weise mit den Impfstoffen gegen
SARS-CoV-2 vergleichbar sind.
Die aktuellen Impfstoffe gegen SARS CoV-2 haben nach wie vor nur eine bedingte Zulassung
und sind im höchsten Maße unsicher in ihrer Wirksamkeit. Hinzutritt, dass es sich bei Fall Vavricka nur um eine partielle Impfpflicht für konkrete Orte (Kindergärten) handelte. Nie war von dieser Impfpflicht die Bevölkerung des ganzen Landes betroffen. Die Personen, die zur Impfpflicht gezwungen waren, hatten die Möglichkeit den mit der Impfpflicht verknüpften Kindergartenbesuch nicht in Anspruch zu nehmen.
Auf all das geht der Gesetzesvorschlag, der Ihnen demnächst vorgelegt wird, nicht ein. Es wird
versucht Dir als Abgeordneten einzureden, dass die Impfpflicht gegen COVID-19 vom EGMR
als bedenkenlos empfunden wird. Das ist schlicht unwahr.
5) Aufforderung im Rahmen der Verfassung das Richtige zu tun
Du bist als Abgeordneter verpflichtet bei den Abstimmungen frei von Zwängen und nach Ihrer
persönlichen Überzeugung abzustimmen und hast Dich auch an die Verfassung zu halten. Ich
bitte Dich und fordere Dich auf in dieser Angelegenheit dieser Verpflichtung nachzukommen.
Es ist eklatant klar, dass dieses Gesetz gegen die österreichische Verfassung, gegen die
Menschen- und Grundrechte verstößt und die Empfehlung des Europarates missachtet.
Zeige, dass Du Dich als Abgeordneter primär der Verfassung verpflichtet bist und nicht
irgendwelchen – letztlich gegen das freie Mandat verstoßenden – Klubzwängen.
Als besorgter Bürger möchte ich darauf hinweisen, dass es für mich wichtig ist, wie Du
persönlich in dieser Sache abstimmen wirst.
Für mich ist sicher, dass ich Parteien, die für die Impfpflicht stimmen bei der nächsten Wahl
nicht wählen werde.
Das gleiche gilt auch für Abgeordnete, die sich über die Grundrechte hinwegsetzen und einem –
verfassungsbrechenden – Gesetz zustimmen.
Ich hoffe Du zeigst Dich als Bewahrer unserer Grundrechte
Mit freundlichen Grüßen
MR Dr.med. Adalbert Egger