Aufruf zur Stellungnahme gegen das geplante Impfpflichtgesetz
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14. Dezember 2021 – Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG) + Ziel: Steigerung der Durchimpfungsrate in der Bevölkerung + Inhalt: Impfpflicht.
Ergänzung 20. Dezember 2021: Die beiden Abgeordneten Gabriela Schwarz (ÖVP) und Ralph Schallmeiner (Grüne) haben Fleißaufgaben gemacht und heute den gleichen Gesetzesentwurf als selbstständigen Antrag eingebracht. Wozu? “Dieser Initiativantrag ist notwendig, um nach Ende der Begutachtung ein öffentliches Expertenhearing im Gesundheitsausschuss durchführen zu können”, teilte Gaby Schwarz mfg mit. Wenn repräsentative Abgeordnete Überstunden machen, so müssen auch die BürgerInnen – zumindest jene, die sich nicht mehr repräsentiert fühlen – Überstunden machen. In dem Fall die Stellungnahme gegen das Gesetz auch zu diesem Antrag auf parlament.gv.at posten oder unterstützen!
Ergänzung 28. Dezember 2021: Arzneimittelgesetz, Gentechnikgesetz, Änderung (1289 d.B.) Die Regierungsvorlage aus Sicht der Regierung „gewährleistet, dass einerseits die hohe Qualität beibehalten und andererseits die Zeitvorgaben eingehalten werden können.“ Klartext erklärt in einem Video die Bedeutung dieses Gesetzesentwurfs. Details dazu siehe Stellungnahmen: Arzneimittelgesetz und Gentechnikgesetz
Original-Wortlaut der Begründung der Regierungsvorlage: Angesichts der – trotz allgemeiner Verfügbarkeit von zentral zugelassenen Impfstoffen – für eine wirksame Bekämpfung der COVID-19-Pandemie unzureichenden Durchimpfungsrate wird zum Schutz der öffentlichen Gesundheit für alle Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz haben oder über eine Hauptwohnsitzbestätigung verfügen, eine Impfpflicht gegen COVID-19 vorgeschrieben. Die gesetzliche Festlegung einer solchen Impfpflicht ist primär an Art 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zu messen.
Der Schutzzweck des Art 8 Abs 1 EMRK gewährleistet ua die Achtung des Privatlebens. Dazu zählt auch der Schutz der physischen und psychischen Integrität der Einzelnen/des Einzelnen. Das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Achtung des Privatlebens ist jedoch nicht absolut geschützt, sondern ist auf Grund des Gesetzesvorbehalts des Art 8 Abs 2 EMRK einer Einschränkung zum Schutz anderer Rechtsgüter zugänglich. In diesem Sinn erachtet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Eingriffe in Art 8 EMRK auf Grund einer Impfpflicht unter bestimmten Voraussetzungen als gerechtfertigt und hat erst jüngst die Konventionskonformität einer verhältnismäßig ausgestalteten Impfpflicht erneut bestätigt.
Eingriffe in Art 8 EMRK sind gerechtfertigt, wenn sie gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft zur Erreichung eines der in Art 8 Abs 2 EMRK genannten Ziele notwendig sind. Die Notwendigkeit ist anzunehmen, wenn einem dringenden sozialen Bedürfnis entsprochen wird. Hierbei ist jedenfalls auf die Schwere der Krankheit, Infektiosität und die Gefahr für die Öffentlichkeit abzustellen.
Festgehalten wird, dass auch eine verpflichtende Impfung nicht durch unmittelbare Befehls- und Zwangsgewalt durchgesetzt werden darf, sondern durch Verwaltungsstrafen sanktioniert wird.
Da eine hohe Durchimpfungsrate gegen COVID-19 sowohl dem Schutz der Einzelnen/des Einzelnen, besonders den vulnerablen Personengruppen, als auch der Gesamtbevölkerung dient, und eine hohe Durchimpfungsrate die Gefahr der Ansteckung und somit die Verbreitung der Erkrankung minimiert, liegt das berechtigte öffentliche Interesse des öffentlichen Gesundheitsschutzes vor.
Dieses Bundesgesetz ist als Teil eines Maßnahmenbündels zu betrachten. So wird parallel mittels Informationskampagnen zusätzliches Bewusstsein für persönliche Schutzmaßnahmen, wie das Einhalten von Abständen oder Hygienemaßnahmen, geschaffen. Weiterhin besteht auch die Möglichkeit, im Rahmen anderer Bundegesetze zusätzliche Maßnahmen zu setzen.
Übermittelt von: Dr. Wolfgang Mückstein Regierungsmitglied Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Stellungnahme ARGE DATEN, Dr. Hans G. Zeger
Direktlink zur Stellungnahme auf parlament.gv.at
Der als Impfpflicht-Gesetz vorgestellte Entwurf ist im Ergebnis eine Datenbank zur automatisierten Ausstellung von Strafverfügungen. Eine nachvollziehbare Begründung wie auf diesem Weg tatsächlich eine Verbesserung der “öffentlichen Gesundheit” erreicht werden soll, ist dem Entwurf nicht zu entnehmen.
Der Entwurf ist als äußerst problematische Anlassgesetzgebung zu werten, durch den massive Versäumnisse des Pandemiemanagements und der Gesundheitsversorgung durch Grundrechtsverletzungen kaschiert werden sollen.
Der Entwurf begeht mehrere Tabubrüche, die bisher in unserer Rechtsordnung nicht vorstellbar waren:
– Einführung der Rasterfahndung zur Verhängung von Verwaltungsstrafen
– Entindividualisierung der medizinischen Versorgung
– Umkehr der Unschuldsvermutung zum Schuldverdacht
– automatisierte Ausstellung von Strafverfügungen ohne individuelle Prüfung der tatsächlichen Strafwürdigkeit
Grundrechtlich bedenkliche Inhalte (Auszug)
– Der Entwurf ignoriert grundrechtliche Vorgaben, wie sie der Europarat zu COVID-19 festgelegt hat.
– Der Entwurf verpflichtet Menschen sich vom Verdacht eines rechtswidrigen Verhaltens freibeweisen zu müssen und kehrt damit die Unschuldsvermutung um.
– Der Entwurf führt – entgegen den Vorgaben der DSGVO – automatisierte Strafverfahren ein.
– Betroffene und Ärzte werden in ihren medizinischen Entscheidungen willkürlich beschränkt.
– Die ausufernde Verordnungsermächtigung des Gesundheitsministers widerspricht dem Gebot der Gewaltentrennung zwischen Exekutive und Legistlative.
– Die Konformität mit der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) ist an mehreren Stellen nicht gegeben.
Der vorgelegte Entwurf ist nicht geeignet einen sachlich und grundrechtlich vertretbaren Beitrag zur Pandemiebekämpfung zu leisten. Er ist jedoch so angelegt, dass 2022 tausende, wenn nicht sogar Millionen Strafverfahren drohen, die zusätzlich zu den Behinderungen durch COVID-19 staatliche Strukturen lähmen und enorme Kosten verursachen werden.
In der vorliegenden Fassung werden Grundrechte massiv verletzt und das Vertrauen der Bevölkerung in einen demokratischen Rechtsstaat massiv erschüttert. Der Entwurf ist daher abzulehnen.
Eine umfassende Begründung und die komplette Stellungnahme von 24 Seiten findet sich im pdf-Anhang und kann auch abgerufen werden.
Stellungnahme unseres Kandidaten 2022, Mag. Hubert Thurnhofer
Direktlink zur Stellungnahme gegen die Regierungs-Vorlage
Direktlink zur Stellungnahme gegen den gleichlautenden Initiativantrag zweier Abgeordneter
Die Begründung und Darstellung der “Hauptgesichtspunkte des Entwurfs” beginnt mit zahlreichen Prämissen, die wissenschaftlich nicht bewiesen sind.
– Angeblich gibt es eine “allgemeine Verfügbarkeit von zentral zugelassenen Impfstoffen”. Tatsache ist, dass es sich um Notfallszulassungen unzureichend getesteter Vakzine handelt. Nach bisherigen Usancen befinden sich alle derzeit eingesetzten Vakzine in der klinischen Phase 3, jeder Mensch, der sich diese Stoffe “freiwillig” injizieren lässt, ist somit ohne entsprechende Aufklärung Teil von klinischen Studien internationaler Pharmakonzere
– Angeblich dient die “Durchimpfungsrate dem Schutz der öffentlichen Gesundheit”. Tatsache ist, dass sich trotz aller bisherigen Maßnahmen, die Situation bei jeder “Corona-Welle” massiv verschlechtert hat. Dazu reicht ein Blick auf die Corona-Daten-Grafik des ORF. Trotz Masken und Massentests war die “2. Welle” zehn mal so groß wie die “1. Welle”, trotz Impfung von rund zwei Drittel der Bevölkerung war die “4. Welle” mehr als doppelt so groß wie die “2. Welle”.
Es ist allein damit bewiesen, dass die Verpflichtung zur Impfung aller BürgerInnen Österreichs kein Ende der sogenannten Corona-Pandemie herbeiführen kann. Das Auftreten tausender gravierender Nebenwirkungen der “zentral zugelassenen Impfstoffe”, ist Beweis genug, dass die Prognose der “Vollimmunisierung” nach dem “zweiten Stich” nicht hält und sich als leeres Versprechen erwiesen hat. Mehr noch, die häufigen Erkrankungen “Vollimmunisierter” beweisen, dass die “zentral zugelassenen Impfstoffe” überhaupt keine Garantie für eine Immunisierung gewähren. Aufgrund dieser Faktenlage alle Menschen dieses Landes zur Impfung gesetzlich zu verpflichten, wäre Gesetzgebung wider besseres Wissen, das bislang nur aus totalitären Diktaturen bekannt ist. Schon allein deshalb ist das geplante Gesetz abzulehnen.
Weiters heißt es, “Die gesetzliche Festlegung einer solchen Impfpflicht ist primär an Art 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zu messen.”
Der Artikel 8 EMRK (Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) lautet: “(1) Jedermann hat Anspruch auf Achtung seines Privat- und Familienlebens, seiner Wohnung und seines Briefverkehrs. (2) Der Eingriff einer öffentlichen Behörde in die Ausübung dieses Rechts ist nur statthaft, insoweit dieser Eingriff gesetzlich vorgesehen ist und eine Maßnahme darstellt, die in einer demokratischen Gesellschaft für die nationale Sicherheit, die öffentliche Ruhe und Ordnung, das wirtschaftliche Wohl des Landes, die Verteidigung der Ordnung und zur Verhinderung von strafbaren Handlungen, zum Schutz der Gesundheit und der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist.”
Laut Entwurf des Gesundheitsministers wird festgehalten, “dass auch eine verpflichtende Impfung nicht durch unmittelbare Befehls- und Zwangsgewalt durchgesetzt werden darf, sondern durch Verwaltungsstrafen sanktioniert wird.” Offenbar schließt der Gesetzesentwurf ohnehin aus, dass Exekutivorgane “Impfverweigerer” in ihrer Wohnung verhaften und unter Anwendung von Gewalt auf die nächste Impfstraße abführen. Auch die Einschränkung des Briefverkehrs steht im Entwurf nicht zur Debatte, die Berufung auf EMRK Artikel 8 ist daher verfassungsjuristisches Larifari, und kann als Begründung nicht anerkannt werden. Die angebliche Priorität des Artikel 8 EMRK ist eine willkürliche Interpretation unserer Verfassung und beweist, dass die zuständigen Minister sowie die bisherigen Bundeskanzler dieser Kurzzeitregierung massive Lücken in ihrer jeweiligen Verfassungskenntnis aufweisen und darüber hinaus nicht die geringsten Hemmungen haben, die Bürger dieses Landes mit Scheinargumenten zu betrügen.
Relevant und zu prüfen wäre bei dem vorliegenden Gesetzesprojekt jedoch, ob der Entwurf mit Artikel 3 GRC (Charta der Grundrechte der Europäischen Union) vereinbar ist. GRC befindet sich bekanntlich ebenfalls in Verfassungsrang! Dieser Artikel lautet: “Recht auf Unversehrtheit
(1) Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit.
(2) Im Rahmen der Medizin und der Biologie muss insbesondere Folgendes beachtet werden:
a) die freie Einwilligung des Betroffenen nach vorheriger Aufklärung entsprechend den gesetzlich festgelegten Einzelheiten,
b) das Verbot eugenischer Praktiken, insbesondere derjenigen, welche die Selektion von Menschen zum Ziel haben,
c) das Verbot, den menschlichen Körper und Teile davon als solche zur Erzielung von Gewinnen zu nutzen,
d) das Verbot des reproduktiven Klonens von Menschen.
Das geplante Impfpflichtgesetz widerspricht in allen Punkten dem Artikel 3 GRC und ist somit vollinhaltlich abzulehnen!
Nachsatz: CORONA schlägt WELLEN
Die ORF-Grafik (siehe link) wo man tagesaktuell die Anzahl der Corona-Positiven, sowie der Spitalsbetten-Belegungen (hellblaue Linie) und der Intensivbetten-Belegungen nachvollziehen kann. Einfach den Cursor auf einen ausgewählten Tag schieben und – staunen! Man braucht eine ziemlich starke Vergrößerung (oder einen entsprechend großen Bildschirm) um die blaue Kurve der belegten Spitalsbetten überhaupt zu erkennen! Resümee: es gab seit Ausbruch der Corona-Maßnahmenpolitik nie einen Grund zur Panik, aber offenbar jede Menge Anlässe zur Panikmache. Eine “Triage” drohte laut Statistik an keinem einzige Tag der sogenannten Pandemie! Wenn “Triagen” in einzelnen Spitälern drohten, so sind diese wohl auf lokales, medizinisches Missmanagement in Verbindung mit österreichweitem politischen Versagen zurück zu führen.
Die ORF-Grafik (siehe link) wo man tagesaktuell die Anzahl der Corona-Positiven, sowie der Spitalsbetten-Belegungen (hellblaue Linie) und der Intensivbetten-Belegungen nachvollziehen kann. Einfach den Cursor auf einen ausgewählten Tag schieben und – staunen! Man braucht eine ziemlich starke Vergrößerung (oder einen entsprechend großen Bildschirm) um die blaue Kurve der belegten Spitalsbetten überhaupt zu erkennen! Resümee: es gab seit Ausbruch der Corona-Maßnahmenpolitik nie einen Grund zur Panik, aber offenbar jede Menge Anlässe zur Panikmache. Eine “Triage” drohte laut Statistik an keinem einzige Tag der sogenannten Pandemie! Wenn “Triagen” in einzelnen Spitälern drohten, so sind diese wohl auf lokales, medizinisches Missmanagement in Verbindung mit österreichweitem politischen Versagen zurück zu führen.
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Eine Antwort
Ich habe ein recht auf körperliche und g
eistige Unversehrtheit. Ich bin gegen Diskriminierung und Spaltung der Gesellschaft. In einer Demokratie sollte es solche Zustände nicht geben